Bonn (dpa) - Der Deutsche Wetterdienst darf seine «WarnWetter-App» für das Smartphone aus Wettbewerbsgründen nicht kostenlos anbieten. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn. Deshalb müsse der ...

Kommentare

(2) Hannah · 16. November 2017
@1: Hier wird das verständlicher(er) erklärt. <link> DWD wird vom Staat, also von der BRD, angeboten.
(1) Troll · 16. November 2017
Was ist denn das für ein komisches Urteil? Weil jemand Geld verdienen will, darf ein anderer das gleiche Angebot nicht kostenlos anbieten? Und gerade Wetterapps gibt es doch so viele kostenlose, auch ohne Werbung. Und auch für viele andere Dinge gibt es kostenlose und kostenpflichtige Apps. Das kann doch jeder handhaben, wie er will. Ich verstehe jetzt nicht, woraus sich dies jetzt ableitet. Leider werden hier auch keine Rechtsnormen angegeben, mit denen das Urteil begründet wird.
 
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