Berlin (dts) - Aus Anlass des zehnten Jahrestags der Papstwahl Benedikts XVI. hat sein Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein dessen Rücktrittsentscheidung entschieden verteidigt: Das deutsche Kirchenoberhaupt habe "eine Gewissensentscheidung vor Gott getroffen, die ebenso viel Mut wie Demut ...

Kommentare

(3) k17595 · 19. April 2015
@2: So weit ich weiß, ist das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes niemals aufgehoben worden.
(2) Zorro · 19. April 2015
@1: falsch! Per definitio ist der Papst durch Gottes Willen selbst zum Papst berufen worden. Also kann er als Mensch nicht gegen Gottes Willen "zurück treten". Ein Papst kann nur durch "Abberufung" durch Gott selbst seinen Dienst beenden. Der "Rücktritt" ist Kirchenrechtlich NICHT gültig!
(1) k17595 · 19. April 2015
Per definitio ist ein Papst unfehlbar. Also hat Ratzinger richtig gehandelt. Da hat er gar nichts zu verteidigen.
 
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