(lifepr) Düsseldorf, 20.02.2017 - Volksverhetzung und Hass-Kommentare gehören in den sozialen Netzwerken leider zum Alltag. Doch die ARAG Experten warnen: Wer in der Öffentlichkeit böswillig zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufstachelt, muss mit einer fristlosen Kündigung seines ...