Saarbrücken/Erfurt/Dresden (dpa) - Von nun an tickt die Uhr: Die Verfassungen der Länder setzen den Parteien klare Fristen für die Regierungsbildung. Binnen 30 Tagen nach den Landtagswahlen, das heißt spätestens in der Woche nach der Bundestagswahl, müssen die Abgeordneten der drei Landtage erstmals ...