(lifepr) Düsseldorf, 21.07.2016 - ARAG Experten weisen Steuerzahler darauf hin, dass Steueransprüche vier Jahre lang bestehen und nicht mit Ablauf des 31. Dezembers verjähren können, wenn dieser Tag ein Samstag oder Sonntag ist. In einem konkreten Fall hatte ein Mann, der es scheinbar wenig eilig ...