Fristen für die Zertifizierung von Verbrennungskraftmaschinen (VKM) nach BDEW-Mittelspannungsrichtlinie
(pressebox) Bargeshagen, 25.03.2015 - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat am 17. Februar 2015 eine Handlungsempfehlung für die Zertifizierung von Verbrennungskraftmaschinen veröffentlicht. Grundsätzlich unterliegen alle Verbrennungskraftmaschinen (wie BHKW) mit Einspeisung in das Mittelspannungsnetz ab dem 01.01.2014 der Zertifizierungspflicht. Für alle ab diesem Datum in Betrieb genommenen Verbrennungskraftmaschinen, mit einer Einspeiseleistung unter 10 MVA, muss das Einheitenzertifikat bis zum 30.06.2015 sowie das Anlagenzertifikat bis zum 30.09.2015 beim zuständigen Netzbetreiber vorliegen.
Für Verbrennungskraftmaschinen über 10 MVA ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren für die Inbetriebnahme anwendbar. Auch hier ist für alle Verbrennungskraftmaschinen das entsprechende Einheitenzertifikat und Anlagenzertifikat bis zum 31.12.2016 beim zuständigen Netzbetreiber nachzureichen.
Die Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH ist für die Erstellung von Einheiten- und Anlagenzertifikaten akkreditiert und durch die Netzbetreiber zugelassen. Zertifiziert werden alle Arten von Erzeugungsanlagen, wie Verbrennungskraftmaschinen, Windenergieanlagen oder Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an.
Für Verbrennungskraftmaschinen über 10 MVA ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren für die Inbetriebnahme anwendbar. Auch hier ist für alle Verbrennungskraftmaschinen das entsprechende Einheitenzertifikat und Anlagenzertifikat bis zum 31.12.2016 beim zuständigen Netzbetreiber nachzureichen.
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