(lifepr) Düsseldorf, 16.10.2014 - Flugreisende, die wegen einer Verspätung ihres Fluges bereits eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung erhalten haben, können daneben nicht auch noch eine Minderung des Reisepreises geltend machen. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen ...

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