(lifepr) Düsseldorf, 16.10.2014 - Flugreisende, die wegen einer Verspätung ihres Fluges bereits eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung erhalten haben, können daneben nicht auch noch eine Minderung des Reisepreises geltend machen. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen ...