(lifepr) Stuttgart, 30.05.2014 - Wer ein Grundstück kauft, muss Grunderwerbsteuer bezahlen. Baut man auf dem Grundstück ein Haus, wird für diese Bauleistungen Umsatzsteuer, also die übliche Mehrwertsteuer, fällig. Nun gibt es den speziellen Fall, dass der Käufer eines Grundstücks im Zusammenhang mit ...

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