(lifepr) Dieburg, 21.07.2014 - Viele Schiffsfonds-Anleger haben es schon erlebt: Sie werden vom Insolvenzverwalter zur Rückzahlung bereits geleisteter Ausschüttungen aufgefordert. § 172 Abs. 4 HGB wird genutzt! Diese Rückforderung ist rechtlich zu hinterfragen. Es muss genau geprüft werden. Daher ...

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