(lifepr) Düsseldorf, 17.01.2017 - Führt ein Tätowierer seine Arbeit mangelhaft aus, muss sich der Kunde nicht auf eine Nachbesserung und schon gar nicht auf eine Laserbehandlung mit anschließender Neutätowierung durch denselben Tätowierer einlassen. Unter Umständen steht dem Kunden sogar ein ...