Karlsruhe, 01.12.2017 (PresseBox) - Haben Sie im Impressum Ihrer Website auf die Streitschlichtungsplattform der EU hingewiesen? Und haben Sie auch einen aktiven Link auf die Plattform gesetzt? Falls nicht, sollten Sie schnell handeln. Denn ein Unterlassen dieser Pflicht ist wettbewerbswidrig und ...