Als eines der reichsten Länder der Welt sollte Deutschland sich was schämen, seine Kinder in Armut aufwachsen zu lassen! @
1: Falsch gedacht! ELTERN bekommen Kindergeld. Kinder haben Anspruch auf Sozialgeld (SGB XII), wenn das Einkommen ihrer Eltern ihren Unterhalt nicht sichert. Kindergeld wird bei der Berechnung von Hartz 4 (eben die Mischung aus ALG2 (SGB II) und Sozialgeld) als EINKOMMEN der "Bedarfsgemeinschaft" 1:1 angerechnet (= abgezogen).