Berlin (dts) - Die Abgeordneten des Deutschen Bundestag sollen bei dem geplanten Gesetz zur Sterbehilfe eine Gewissensentscheidung treffen können und nicht der Fraktionsdisziplin unterworfen sein. Darüber bestehe nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (F.A.Z./Montagsausgabe) ...