Berlin (dts) - Die Abgeordneten des Deutschen Bundestag sollen bei dem geplanten Gesetz zur Sterbehilfe eine Gewissensentscheidung treffen können und nicht der Fraktionsdisziplin unterworfen sein. Darüber bestehe nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (F.A.Z./Montagsausgabe) ...

Kommentare

(3) k408300 · 19. Januar 2014
man schmeißt sich lieber vor die Bahn, wenns noch geht. Die armen Lokführer
(2) tastenkoenig · 19. Januar 2014
Koalition verzichtet auf Sterbehilfe bei Verstoß gegen Fraktionsdisziplin … *scnr*
(1) k293295 · 19. Januar 2014
Ist ja entzückend, daß ein einziges Mal in der Legislaturperiode der Art. 38 GG eingehalten werden soll!
 
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