Luxemburg (dpa) - Zwei Jahre nach Beginn der großen Flüchtlingswelle hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt. Abweichungen davon waren demnach trotz der damaligen Ausnahmesituation in Ländern wie Kroatien nicht zulässig. Dies entschieden die ...