(lifepr) Stuttgart, 28.12.2016 - Erben müssen unter Umständen eine Übersicht über das geerbte Vermögen und Kontoauszüge der letzten zehn Jahre vorlegen. Dies können zum Beispiel die Kinder und der überlebende Ehegatte des Verstorbenen verlangen, wenn sie durch ein Testament ganz oder teilweise ...

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