(pressebox) Karlsruhe, 22.10.2014 - Der Empfänger einer Rechnung zahlt den vollen Betrag an den Aussteller (also inklusive ausgewiesener Umsatzsteuer), zieht hieraus die Vorsteuer und erhält diese vom Finanzamt erstattet. Wird bei einer Prüfung nun festgestellt, dass die Rechnung nicht ordnungsgemäß ...