Am 13. Juni 2015 jährt sich das Inkrafttreten der überarbeiteten EU-Verbraucherrechterichtlinie zum ersten Mal. Die anfängliche Befürchtung, der Verbraucher müsse fortan bei jedem Widerruf die Rücksendekosten tragen, hat sich jedoch nicht bestätigt. Der Großteil der Händler zeigt sich kulant und ...