(pressebox) Karlsruhe, 21.07.2014 - Wer einen selbständigen Künstler oder Publizisten beauftragt, muss ggf. Künstlersozialabgaben zahlen. Dabei spielt es aus Sicht des Auftraggebers keine Rolle, ob der beauftragte Künstler auch Mitglied in der Künstlersozialkasse ist oder nicht. Aus Sicht des ...