(lifepr) Düsseldorf, 27.07.2016 - Der Austausch von Fenstern ist, sofern die Eigentümergemeinschaft für den Außenanstrich zuständig ist, in der Regel Sache der Eigentümergemeinschaft. Der beklagte Inhaber zweier Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses baute ohne Beschluss der ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News