(lifepr) Düsseldorf, 27.07.2016 - Der Austausch von Fenstern ist, sofern die Eigentümergemeinschaft für den Außenanstrich zuständig ist, in der Regel Sache der Eigentümergemeinschaft. Der beklagte Inhaber zweier Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses baute ohne Beschluss der ...