(lifepr) Düsseldorf, 26.10.2016 - Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin („Crystal Meth“) gefährden. In einem konkreten Fall nahm ein Lkw-Fahrer am Samstag im privaten Umfeld Amphetamin und Methamphetamin ein. Am ...