(lifepr) München, 05.01.2017 - Die Verordnung für die Fachwirte (IHK) lässt für die IHK-Prüfung auch Berufspraktiker ohne Erstausbildung bei mindestens fünf Jahren branchenbezogener Berufspraxis zu. Obwohl diese umfangreiche praktische Erfahrung haben, stellen sich immer wieder die mangelnden ...