(lifepr) Köln, 24.04.2015 - Verschuldete Verbraucher und Selbständige können sich bereits seit dem 01.01.2012 vor einer Kontopfändung nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto ( P-Konto ) schützen. Wird das gepfändete Konto nicht als Pfändungsschutzkonto geführt, wird nach einer Kontopfändung das ...