Lüneburg/Bad Nenndorf (dpa) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Protestaktion gegen Neonazis im niedersächsischen Bad Nenndorf nun doch gestattet. Das Gericht entschied am Abend, dass auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Samstag in dem Kurort demonstrieren darf. In ...

Kommentare

(4) k293295 · 13. August 2010
<<die Einsatzkräfte der Polizei reichten nur für eine Kundgebung aus>> - der DGB braucht auch keine Bewacher! Es ist doch mehr als traurig, daß die Nazis auch 65 Jahre nach der von ihnen angerichteten größten Katastrophe der Menschheitsgeschichte ihre Parolen verbreiten können, und die Polizei sie dabei beschützt. Irgendwann muß doch mal Schluß sein? Ja, Schluß mit den Nazi-Aufmärschen! Und nein, Nazi sein ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.
(3) Stiltskin · 13. August 2010
Zitat: "Es sei mit gewalttätigen Anhängern der linken Szene zu rechnen"; mit diesem Argument könnte man künftig den Rechtsextremisten störungsfreie Kundgebungen garantieren. Es ist somit keineswegs eine gute Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, einem Teil der Bevölkerung ein legitimes Grundrecht zu verwehren. Somit darf man sich auch nicht wundern, wenn Befürchtungen zunehmen, daß das Demonstrationsrecht und weitere Grundrechte eines Tages generell verboten werden.
(2) teufelchen1959 · 13. August 2010
Deutsche Polizisten (und Richter) schützen die Faschisten... Das war ja klar, wir sind ja auch ein RECHTSstaat.
(1) theevil1987 · 13. August 2010
auch wenn ich absolut gegen Nazis bin, im Prinzip für einen Rechtsstaat eine gute Entscheidung. Es stellt eindeutig klar, dass Judikative und Politik nichts miteinander zu tun haben, was sehr gut ist. Und da dann das Recht des schnelleren gilt, haben die Neonazis Glück gehabt.
 
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