Deutschland muss «Riester-Rente» ändern

Luxemburg (dpa) - Deutschland muss auf Druck der EU-Richter die «Riester-Rente» ändern. Dabei geht es vor allem um Bestimmungen, die nicht in Deutschland lebende Arbeitnehmer benachteiligen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache: C-269/07)

Die EU-Kommission, die gegen Berlin geklagt hatte, begrüßte das Urteil. Das Freiburger Centrum für Europäische Politik (CEP) erwartet Einnahme-Ausfälle für Deutschland von rund 500 Millionen Euro. Laut Berliner Bundesfinanzministerium sind die Auswirkungen auf den Fiskus derzeit noch nicht genau bezifferbar.

Auch Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig seien, müssten von der Zulage profitieren können, entschied das höchste EU-Gericht mit Hinweis auf den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Konkret geht es um Personen, die in Deutschland arbeiten und dort auch in die Sozialversicherung einzahlen, aber nicht in Deutschland wohnen und auf der Basis von Doppelbesteuerungsabkommen ihre Einkommensteuer im Ausland entrichten.

Unzulässig sei auch, dass das geförderte Kapital nur zur Anschaffung einer Immobilie in Deutschland verwendet werden darf, urteilten die EU-Richter. Die Regelung, dass bei einem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht - also beispielsweise bei einem Wegzug aus Deutschland - die Altersvorsorgezulage wieder zurückzuzahlen sei, sei ebenfalls nicht legal.

Die EU-Kommission teilte mit, Deutschland müsse jetzt seine Gesetzgebung anpassen. Eine Frist dafür nannte die Sprecherin von EU- Steuerkommissar Laszlo Kovacs nicht. Das Bundesfinanzministerium sieht mit dem Urteil Rechtssicherheit hergestellt. Nach eingehender Prüfung werde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, «dass die Vorgaben des Urteils durch den Gesetzgeber möglichst zeitnah umgesetzt werden», schrieb das Ministerium. Das Urteil lasse das System der «Riester-Rente» grundsätzlich unangetastet.

Die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte private Altersvorsorge wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Bis Ende März 2009 lag die Gesamtzahl der Verträge bei gut 12,4 Millionen.

Verband: Gute Nachricht für «Mallorca-Rentner»

Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nun der Gesetzgeber am Zug. «Der deutsche Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die vom EuGH verlangten Nachbesserungen, durch die die Riester-Förderung für noch mehr Menschen attraktiver wird, umzusetzen», heißt es in einer GDV-Mitteilung. Zugleich sollte aber auch der förderfähige Höchstbetrag von derzeit 2100 Euro auf 2592 Euro im Jahr angehoben werden. Das Urteil sei «eine gute Nachricht» für «Mallorca-Rentner» sowie ausländische Arbeitnehmer, die nach ihrem Berufsleben aus Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren.

EU / Justiz / Urteile
10.09.2009 · 15:30 Uhr
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