(pressebox) Bonn, 23.03.2017 - Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Die Wahl des richtigen Preistyps ist entscheidend für die Art und den Umfang einer späteren Preisprüfung. Das ...