(lifepr) Düsseldorf, 21.02.2017 - Wer bei seinem Telefonanbieter einen WLAN-Router bestellt, ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht dazu verpflichtet, die werkseitige Verschlüsselung des Gerätes zu ändern. Man darf vielmehr davon ausgehen, dass der vom Hersteller vergebene Code den Router sicher ...

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