(pressebox) Oberhaching, 24.07.2014 - Alle Unternehmen die automatisiert Daten verarbeiten müssen gemäß §4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BGSG) einen Datenschutzbeauftragten bestellen, sofern mehr als 9 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind. Dazu sind alle Personen, nicht nur ...