(pressebox) Karlsruhe, 19.08.2014 - Am 15.08.2014 haben wir über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach berichtet, nach welchem der Einsatz einer Dashcam im Auto zur ständigen Aufnahme des öffentlichen Straßenverkehrs datenschutzrechtlich unzulässig ist. Heute erfahren wir von einem weiteren ...

Kommentare

(1) jensencom · 19. August 2014
Ist es denn nicht der Anlass einer Dashcam, im Falle eines Unfalls als "Zeuge" da zu sein? Demnach würde das "anlasslos" nicht passen...
 
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