Berlin (dts) - Richter sollen nach Ansicht des CDU-Politikers Siegfried Kauder auch bei schwereren Straftaten auf eine öffentliche Verhandlung verzichten können und nur noch einen Strafbefehl erlassen. Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge, will der Vorsitzende des Bundestags- ...

Kommentare

(4) raro · 25. April 2010
@3: Es bleibt ja immer noch die Möglichkeit, gegen einen Strafbefehl Einspruch zu erheben, der dann öffentlich verhandelt wird. So gesehen schliesse ich mich den Meinungen von @1 und @2 an. Insbesondere wenn man an die Überlastung der Gerichte denkt und die damit immer länger werdende Wartezeit auf eine Verhandlung. Und auch der erzieherische Aspekt einer zeitnahen Abstrafung bei jugendlichen Straftätern könnte mehr Wirkung erlangen.
(3) Strycker · 25. April 2010
@1; @2 : Euch ist hoffentlich klar, das eine öffentlich Verhandlung zu den Grundpfeilern des Rechststaates gehört? Ich halte das für eine sehr gefährliche Idee, auch wenn die Verhandlungen langwierig und teuer sind.
(2) PetitKero · 25. April 2010
@1 seh ich auch so
(1) iwan01277 · 25. April 2010
Das is in meinen Augen mal was sinnvolles, da es ja langsam zum Volkssport geworden ist, jedem wegen jedem Mist anzuzeigen und vor Gericht zu zerren.
 
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