@
3: Es bleibt ja immer noch die Möglichkeit, gegen einen Strafbefehl Einspruch zu erheben, der dann öffentlich verhandelt wird.
So gesehen schliesse ich mich den Meinungen von @
1 und @
2 an. Insbesondere wenn man an die Überlastung der Gerichte denkt und die damit immer länger werdende Wartezeit auf eine Verhandlung. Und auch der erzieherische Aspekt einer zeitnahen Abstrafung bei jugendlichen Straftätern könnte mehr Wirkung
erlangen.