(lifepr) Düsseldorf, 27.11.2014 - Die Sonntagsruhe ist in Deutschland grundgesetzlich geschützt. Dementsprechend verbietet das Arbeitszeitgesetz (ArbzG) die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. Allerdings nicht ausnahmslos: So dürfen zum Beispiel Rettungsdienste, Feuerwehrleute, ...