Leipzig (dts) - Das Bundessozialgericht hat am Dienstag entschieden, dass eine Familie aus Leipzig keine Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen muss. Die Kinder der Familie hatten von ihrer Großmutter zu Weihnachten und zum Geburtstag insgesamt 570 Euro bekommen. Da die Mutter der damals 6 bis 16 ...