Leipzig (dts) - Das Bundessozialgericht hat am Dienstag entschieden, dass eine Familie aus Leipzig keine Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen muss. Die Kinder der Familie hatten von ihrer Großmutter zu Weihnachten und zum Geburtstag insgesamt 570 Euro bekommen. Da die Mutter der damals 6 bis 16 ...

Kommentare

(2) Perlini · 23. August 2011
@1 Ich hoffe aber, dass "ihm Rahmen des Üblichen" im Gesetz etwas konkretisiert ist, sonst klagt wieder Hinz und Kunz. Wobei man das eh nicht ganz ausschließen kann...
(1) 2fastHunter · 23. August 2011
Ach gilt nicht mehr als Einkommen. Das zähle ich jetzt mal als Pluspunkt für schwarz-gelb. Da sieh auf Klamm ja fast nur Meckerfritzen rumtreiben muss man ja mal das Lot wieder ins Gleichgewicht zerren.
 
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