Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht hat die Bundesregierung auf die Zuständigkeit des Bundestags verwiesen. «Das Wahlrecht liegt traditionell in der Hoheit des Parlaments», sagte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin. «Wie ...

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