Berlin (dpa) - Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat den Weg für die Anfang 2015 vorgesehene Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro frei gemacht. Auch die Reform der Lebensversicherung ließ er passieren. Insgesamt standen mehr als 60 Punkte auf der ...

Kommentare

(18) Sternensammler · 14. Juli 2014
Deutsch bitte
(17) naturschonen · 14. Juli 2014
@16 wenn du im "hier" ne LV sponserst, dann machste im "hier" und für später was verkehrt, weil es nix bringt, außer der Gesellschaft - und nicht mehr hat @12 ausgedrückt und wenn du im "hier" was hast und es in eine LV verpulverst, dann achtest du entweder dich nicht oder das, was du dafür verwendest!
(16) Sternensammler · 14. Juli 2014
Wenn du im "hier" nix hast und trotzdem ne LV hast machste irgendwas verkehrt.
(15) naturschonen · 14. Juli 2014
@14 und was ändert deine LV daran, als dass du auch im "hier" nix hast? Oder warum - glaubst du - hat der EWF-Vorsitzende geraten, Geld lieber auszugeben als schlecht für´s Alter wegzupacken, was er als Grund für die letzte Zinssenkung angegeben hat?!
(14) Sternensammler · 14. Juli 2014
Und wenn das "hier" vorüber ist, kann dir im Alter oder deinen Hinterbliebenen immer noch die Allgemeinheit die Sauna bezahlen :-) Die typischen In-den-Tag-Leber um die sich dann irgendwann andere kümmern müssen ;-)
(13) naturschonen · 14. Juli 2014
@12 geniale Zusammenfassung!!!! Danke!!!!
(12) k319667 · 14. Juli 2014
Die beste Geldanlage ist die ins hier und jetzt in sich selbst. Jede Woche eine Massage von Kopf bis Fuß dazu Sauna und Schwimmen dazu viel Ruhe etwas Rad ordentliche Ernährung wenn man das sich alles Leisten könnte dann wäre das für mich die Geldanlage schlechthin. Und zu Lebensversicherungen kann ich nur sagen wenn ihr nicht nach der ersten Einzahlung sterbt hat ihr euer Geld verschwendet. Ihr müsst dazu noch Wiederauferstehen zum kassieren versteht sich.
(11) Sternensammler · 14. Juli 2014
Bewertungsreserven sind immer positiv und wie die Wertpapiere zu bewerten sind haben sich die Versicherer nicht selbst überlegt. Sie rechnen also nicht schön, sondern vorsichtig - weil sie es müssen. Es geht weniger um Fairness als um Stabilisierung einer Branche die unter dem lang anhaltenden Zinsniveau noch zu kämpfen haben wird. Die Reserven zu beschneiden ist für Anleger ärgerlich, aber betriebswirtschaftlich sinnvoll. Otto-Hausfrau vergisst nur gern dass Geldanlage immer Risiko bedeutet.
(10) naturschonen · 14. Juli 2014
@9 und du findest es fair, dass sie ausgerechnet an den Bewertungsreserven der festverzinslichen Wertpapiere mehr beteiligt werden, den nahezu einzigen, die positiv sind, bei allen anderen kann man das Buchwertprinzip und das Niederstwertprinzip zum Schönrechnen benutzen?! Und vor allem, dass es für "in Kürze auslaufende Verträge" gilt und auch für Verträge, die wegen der Veränderung der Bedingungen gekündigt werden??
(9) Sternensammler · 14. Juli 2014
Dass sie nicht mehr an BewertungsRESERVEN beteiligt werden. Du weißt nicht wie sich der Ertrag einer Lebensversicherung zusammensetzt oder? ...
(8) naturschonen · 14. Juli 2014
@7 "Kunden, deren Vertrag demnächst endet oder die ihn kündigen wollen, werden nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt..."was bitte bedeutet das für dich???
(7) Sternensammler · 14. Juli 2014
@6 Richtig. Also ändert sich an bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Garantien für Ablaufleistungen und Rückkaufswerte nichts.
(6) naturschonen · 12. Juli 2014
@5 steht doch da oben ganz deutlich, was sich ändert
(5) Sternensammler · 12. Juli 2014
Ist das so ja? Werden die damals garantierten Ablaufleistungen oder Rückkaufswerte gemindert? Oder ist das wieder Fachwissen ala BILD?
(4) naturschonen · 12. Juli 2014
allein die Neuregelung bei den Lebensversicherungen ist eine Sauerei, da schließt man einen Vetrag ab, also eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien mit Regeln, Vor- und Nachteilen, der Vertrag gilt 40 Jahre und mehr und dann ändern sich einfach mal mehrfach die Regeln einseitig und jetzt sogar für den Fall des Ausstiegs, wenn man sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen will, unglaublich, was da ausgeheckt wird!
(3) Lordznieh · 11. Juli 2014
Sie lassen uns doch nicht verhungern
(2) Perlini · 11. Juli 2014
Historisch! Und das unter einer CDU-Regierung.
(1) k319667 · 11. Juli 2014
Erinnert mich stark an Almosen. Bei einen selbstständigen würde das Finanzamt einen Riegel vorschieben. Wenn ich mehr ausgebe um arbeiten zu gehen und dabei finanzielle Verluste in Kauf nehme so ist das keine Erwerbstätigkeit mehr.
 
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