Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern gestärkt. Das Gericht entschied, dass Betreiber von Internetseiten Beleidigungen auf ihren Blogs oder Foren verhindern müssen. Sollten Provider von Nutzern auf solche Fälle hingewiesen werden ...

Kommentare

(1) Hebalo10 · 25. Oktober 2011
War da nicht vor einiger Zeit eine Versicherung, welche einige Mitarbeiter mit Sexclubbesuchen belohnte?
 
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