Karlsruhe (dts) - Links auf andere Internetseiten sind auch dann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, wenn sich auf den verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, das seit Dienstag vorliegt. Auch wenn in einem ...

Kommentare

(1) ZionsErb3 · 19. April 2011
Hmm. Das hätte ich nicht erwartet gut so.
 
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