Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute erstmals über die Abschiebung islamistischer Gefährder. Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt Niedersachsen als Gefährder eingestuft und im Februar bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden. Das niedersächsische ...

Kommentare

(3) michi9182 · 22. August 2017
Na da bin ich ja gespannt.
(2) k432593 · 22. August 2017
@1: wenn wir deiner argumentation folgen, geben wir jegliche rechtsstaatlichkeit auf, und die "bösen" haben genau das erreicht, was sie wollten. NEIN, es ist kern unserer gesellschaft, dass staatliche entscheidungen gerichtlich überprüfbar sein sollen und müssen. selbst wenn es dadurch etwas länger dauert, so ist das ein grundpfeiler unserer demokratie, den wir nicht aus populistischen gründen aufgeben sollten!
(1) Dackelmann · 22. August 2017
Das einreichen von klagen gegen abschiebungen sollte untersagt werden,dies ist immer ein guter Trick in den meisten Fällen. Es sollte jeden der hier Asyl beantragt klargemacht werden das er bei einer Ablehnung gehen muss ohne wenn und aber.
 
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