Erfurt (dpa) - Über einen makabren Fall von Störung der Totenruhe in einem Hamburger Krematorium entscheidet heute das Bundesarbeitsgericht. Die Friedhöfe der Hansestadt streiten mit einem früheren Mitarbeiter über Schadenersatz in Höhe von rund 250 000 Euro. Der Mann hatte zwischen 2003 und 2011 ...

Kommentare

(2) k426344 · 21. August 2014
Was daran "Störung der Totenruhe" sein soll, verstehe ich nicht. Bei der Einäscherung werden z. B. künstliche Hüftgelenke und andere sich vormals im Körper des Eingeäscherten befundene Implantate ebenfalls nicht mit in die Urne gegeben. Es geht ja hier darum wer den Erlös aus dem Verkauf der Edelmetalle bekommt.
(1) k229465 · 21. August 2014
also an und für sich verstehe ich die diskussion grade nicht so. auch zahngold hat der verstorbene mal bezahlt und somit ist es sein besitz. dementsprechend ist es doch nach dem tod erbgut!? wie kann man da was anderes denken? klar, es ist "kritisches" gut, weil keiner nach der einäscherung erstmal nach dem zahngold seines verwandten frägt. aber rein von dem aspekt des besitzes klingt es doch irgendwie nach einem klaren fall..?
 
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