(pressebox) München, 17.12.2014 - Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass die derzeit bestehenden Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens grundsätzlich zwar geboten, aber in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig sind. "Gleichzeitig hat das ...