Karlsruhe/Cottbus (dpa) - Ein Gehbehinderter kann zwar auf eine Rampe oder einen Treppenlift zur eigenen Wohnung pochen - der Einbau eines Fahrstuhls ist aber so gravierend, dass es dafür die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer braucht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit ...

Kommentare

(15) k37242 · 14. Januar 2017
in der ddr waren alle bauten mehr oder weniger gleich. die treppe ist wendeltreppen mäßig so das in der mitte ein loch ist. um einen kinderwagen dort unten hinstellen zu können, müßte man in den keller, also treppe runter. im flur ist mehr oder weniger platz für kinderwagen. teils mußten die auf wunsch anderer mieter mit nach oben genommen werden oder im eigenen keller . fast alle hatten fahrradkeller. sperrige möbel könnten tatsächlich probleme machen.
(14) chained_doll · 13. Januar 2017
@8 Danke für die Info, kannte die Geräusche nur von einem Mal im Hotel im Zimmer direkt am Fahrstuhl schlafen, da war's zwar hörbar, aber störte nicht weiter. Vielleicht liegt es in diesem Fall echt wie @13 schreibt, am mangelnden Platz. Wäre ja schon doof wenn keiner mehr neue Möbel in die Wohnung transportieren könnte (fall es so ein kleiner Personenaufzug wäre wo keine Regale etc. rein passen).
(13) NiciW · 13. Januar 2017
Zitat aus dem Text: "Durch den Aufzug im Treppenschacht würden Stellflächen für Kinderwagen und Fahrräder verloren gehen. Außerdem würde das Treppenhaus so eng, dass sperrige Gegenstände nicht mehr hinauf und hinunter transportiert werden könnten." ... damit ist doch alles gesagt, oder? Sicher: Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Aber irgendwo muss es auch Grenzen geben.
(12) k37242 · 13. Januar 2017
@ 10 es reicht ein nachbar um alles zu kippen. wir haben mal in einem haus gewohnt wo haustiere verboten waren, katzen mit sondergenehmigung erlaubt, hunde komplett verbot. wir hatten einen hundeallergiker. nachbar wollte hund und sammelte unterschriften für hundi. wir sagten nein. ende vom lied war, wir saßen oft in der notaufnahme und vermieter sagte wir sollen katze abgeben, der hund bleibt. wir sind ausgezogen ...
(11) k37242 · 13. Januar 2017
in vielen gebäuden wurden fahrstühle nachgerüstet. diese nachgerüsteten sind meist sogar leiser als die regulären. klar kurzzeitig ist lärm, aber jeder wird mal älter ...
(10) Leoric · 13. Januar 2017
Manche gehen hier davon aus, dass die anderen Eigentümer ja eigentlich nur Vorteile hätten. Die haben also auf die Vorteile verzichtet, aus reiner Bosheit? Und der BGH hat den Fall beurteilt und auch nur aus Bosheit so entschieden? Ist wohl zu abwegig, dass es sachliche Gründe für die Entscheidung gibt...
(9) Day-Dreamer · 13. Januar 2017
Warum versuch er nicht die Wohnug mit jemandem aus dem Erdgeschoß zu tauschen? Gegen ein kleines Honorar lässt sich sicher was machen.Und ist auch weit günstiger.
(8) Werter · 13. Januar 2017
@3 Mein Schlafzimmer ist direkt neben einem Fahrstuhl von 1980. Der ist auf jeden Fall leiser als die Straßenbahn oder Autos durch geschlossene Fenster. Ich höre ihn gar nicht, mein Nachbar spürt die Vibrationen im Bett. Im Keller wo der Motor ist, ist es etwas lauter...
(7) Wikinger_de · 13. Januar 2017
Ich sitze im Rolli und kann nur zur Physiotherapie wenn ich den Aufzug nutze. Die Praxis ist in einem Plattbau. Der Aufzug wurde genau in der Mitte des Hausflures eingebaut und ist sehr leise. Die anderen Mieter/Bewohner werden nicht belästigt. Kosten trägt die Praxis, der Aufzug endet mit seinem Ausgang genau in den Räumen. Ich sehe da keine Probleme und der Rückbau könnte auch geregelt werden (wie @5 Lady Clarissa meint) . Reicht nicht eine Mehrheit der Eigentümer um den Aufzug doch einzubauen
(6) Wasweissdennich · 13. Januar 2017
@5 ja habe die andere Meldung gelesen und genau das was DU vorschlugst waren die Auflagen unter denen das Landgericht das "Recht auf einen Fahrstuhl einräumte" - nur hat das BGH dieser Entscheidung widersprochen weil die Haftungsrisiken und Nachteile für die anderen Nachbarn doch zu erheblich waren
(5) Lady_Clarissa · 13. Januar 2017
@4 Es sind Eigentümer und keine Mieter, wenn der Eigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft erklärt für alle Kosten aufzukommen und nach seinem Ableben den Rückbau zu machen, kann man alles beim Notar regeln und hinterlegen Sicherheitsleistungen auf ein Notaraderkonto und die Sache wäre geregelt.
(4) Wasweissdennich · 13. Januar 2017
@1 so ein Fahrstuhl verursacht aber auch erhebliche Probleme und Kosten vor allem wenn er nachträglich eingebaut wird und die Wartungs und Reperaturkosten werden sicher umgelegt (spätestens nach dem Ableben des Mieters) nachdem ich die Probleme selbst erleben durfte würde ich sagen bleibt entweder bei dem Treppenlift oder zieht für 1/10 der Kosten des Fahrstuhls in eine altersgerechte Wohnung auch wenn das im hohen Alter natürlich sehr schwer wird
(3) chained_doll · 13. Januar 2017
Kommt vllt. auch drauf an wo der Fahrstuhl verbaut werden müsste. Ich hab nicht viel Ahnung von Schallisolierung, könnte mir aber vorstellen dass so ein Fahrstuhl nicht zu den leisesten Geschöpfen gehört wenn er mehrmals am Tag an einer Wohnung vorbei rattert.
(2) Mr.Twister · 13. Januar 2017
Weiß ja nicht wie aufwändig das ist, aber ein Fahrstuhl erhöht doch die Lebensqualiät und käme allen zu gute, die anderen Bewohner werden ja auch älter, zudem würde die Attraktivität und der Wert der Wohnungen steigen. Wenn der Mann schon den Einbau übernimmt könnte man sich doch auf die Wartungs- und Reparaturkosten sicher einigen.
(1) Lady_Clarissa · 13. Januar 2017
Was ich dieser Vorsitzenden wünsche , schreibe ich besser nicht. Meine Mutti ist 92 und immer noch mobil, hat aber auch einen Aufzug.
 
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