Karlsruhe (dpa) - Gut für Studenten mit Nachwuchs: Wer wegen der Betreuung eigener Kinder erst spät zu studieren beginnt, kann trotzdem noch Ausbildungsunterhalt von den eigenen Eltern verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil. In den ersten drei Lebensjahren sei «eine ...