Karlsruhe (dpa) - Gut für Studenten mit Nachwuchs: Wer wegen der Betreuung eigener Kinder erst spät zu studieren beginnt, kann trotzdem noch Ausbildungsunterhalt von den eigenen Eltern verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil. In den ersten drei Lebensjahren sei «eine ...

Kommentare

(1) Die_Mama · 08. August 2011
Es kann aber auch nicht angehen das Eltern für 30 oder 35jährige Studenten aufkommen müssen, auch wenn es die eigenen Kinder sind. Irgendwann sind auch die Eltern mal dran ihr eigenes Leben zu leben.
 
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