Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Reiseveranstalter den Kunden die Mehrkosten in Rechnung stellen können, wenn sie eine Pauschalreise auf Dritte umbuchen. "Der Reiseveranstalter muss dem Kunden zwar die Übertragung des Anspruchs auf die Reiseleistungen ...