Karlsruhe (dpa) - Ständige Partys, Lärm und Müll von Touristen können Grund für eine Mietminderung sein. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Zugleich machten es die Richter Mietern grundsätzlich leichter, eine Minderung der Miete durchzusetzen (Az. VIII ZR ...