Karlsruhe (dpa) - Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erklärten eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam. Darin wurde ...