Karlsruhe (dpa) - Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erklärten eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam. Darin wurde ...

Kommentare

(1) scoopy · 18. September 2009
Andere Unternehmen dürfen wohl nur bis zu 15 oder 20 Euro fordern bei Rücklastschrift. Wobei Arbeitszeit nicht gerechnet werden darf.
 
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