Karlsruhe (dpa) - Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen. Es sei nicht zulässig, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden, entschied der Bundesgerichtshof. Eine Berechnung anhand der ...