Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat ein Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads für nichtig erklärt. Es ging um die Frage, ob die Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig war. Anders als das Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als ...