Karlsruhe (dpa) - Ein Anbieter bei Ebay, dem sein Artikel gestohlen wird, darf die Auktion beenden und muss keinen Schadensersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Auf der Ebay-Webseite stehe, dass der Verlust eines angebotenen Artikels dazu berechtigt, die Versteigerung ...