Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagenkauf gestärkt. Im Streit eines Autohändlers mit einer Kundin über einen Transportkostenvorschuss gaben die Karlsruher Richter der Frau Recht. Sie durfte von dem Verkäufer verlangen, dass zunächst er den ...