(lifepr) Berlin, 27.02.2015 - Verschweigt ein Verkäufer bei einem Hauskauf mit Absicht den schlechten Zustand des Gebäudes, so ist er zur Rückabwicklung des Vertrages und zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschied mit seinem Urteil vom 05.02.2015 ...