(pressebox) Karlsruhe, 07.12.2016 - Mit den verschiedensten Motiven laden viele Unternehmer ihre Kunden und Geschäftspartner ein zu Abendessen, Incentives und Veranstaltungen etc. Ein solches Motiv kann maßgeblichen Einfluss auf die steuerrechtliche Einordnung solcher Einladungen haben. Bspw. lädt ...