(lifepr) Karlsruhe-Rastatt, 24.01.2014 - Private und öffentliche Arbeitgeber mit im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ...